Spielverlegungen

Der genaue Wortlaut ist der folgende:
 
10.10 Spielverlegungen können nur schriftlich unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen unter Angabe triftiger Gründe beim Staffelleiter beantragt werden. Der die Spielverlegung beantragende Verein muss mit dem Verlegungsantrag die Gebühr in Höhe von 50,00 € an den Staffelleiter überweisen. Über die Spielverlegung wird erst nach Eingang der Gebühr entschieden. Als Spielverlegung gilt jegliche Abweichung vom offiziellen Spielplan.